Startseite » AGB – Eifeler Spieleland
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Besuch des Indoorspielplatzes „Eifeler-Spieleland“, Bendenweg 51-53, 53902 Bad Münstereifel sowie für sämtliche Dienstleistungen und Angebote, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Spielplatzes stehen.
1.2 Mit dem Betreten des Eifeler-Spielelands akzeptieren Besucher sowie Begleitpersonen diese AGB als verbindlich.
1.3 Abweichende oder ergänzende Regelungen gelten nur, wenn sie schriftlich durch die Geschäftsleitung bestätigt wurden.
2.1 Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Website des Eifeler-Spielelands sowie am Eingang einsehbar. Die Betreiber behalten sich vor, die Öffnungszeiten kurzfristig zu ändern (z. B. bei Wartungsarbeiten oder Veranstaltungen).
2.2 Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind ebenfalls auf der Website und an der Kasse des Spielplatzes veröffentlicht. Änderungen bleiben vorbehalten.
2.3 Eintrittskarten und Gutscheine sind nicht übertragbar und verlieren nach Ablauf der angegebenen Gültigkeit ihre Wirksamkeit. Eine Erstattung ist ausgeschlossen.
2.4 Sonderregelungen, z. B. für Gruppen, Schulklassen oder Kindergeburtstage, werden in separaten Vereinbarungen getroffen und sind den jeweiligen Veranstaltungsangeboten zu entnehmen.
3.1 Kinder unter 14 Jahren dürfen den Indoorspielplatz nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson betreten. Die Begleitperson übernimmt während des gesamten Aufenthalts die Aufsichtspflicht. Begleitpersonen ab 16 Jahren können die Aufsichtspflicht für Kinder ab 14 Jahren mit Zustimmung der Eltern übernehmen. Die Zustimmung ist schriftlich vorzulegen mit Kontaktdaten (Name, Telefonnummer).
3.2 Das Personal des Eifeler-Spielelands ist nicht für die Betreuung oder Beaufsichtigung von Kindern verantwortlich.
3.3 Eltern und Begleitpersonen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Kinder die Spielgeräte sachgerecht nutzen und sich an die geltenden Regeln halten.
3.4 Eltern haften für ihre Kinder.
4.1 Alle Spielgeräte dürfen ausschließlich gemäß den Anweisungen und Sicherheitsvorschriften genutzt werden.
4.2 Das Tragen von Socken ist in allen Spielbereichen Pflicht. Das Betreten der Spielflächen mit Straßenschuhen ist untersagt.
4.3 Besucher müssen sich rücksichtsvoll verhalten. Gewalt, Mobbing, respektloses Verhalten oder grobes Fehlverhalten gegenüber anderen Gästen oder dem Personal führen zum sofortigen Ausschluss ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.
4.4 Die Benutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Besucher sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass weder sie selbst noch andere gefährdet oder verletzt werden.
4.5 Die Mitnahme von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet (Ausnahme: Babynahrung oder Sonderfälle aus gesundheitlichen Gründen).
5.1 Die Nutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
5.2 Das Eifeler-Spieleland haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die durch unsachgemäße Nutzung der Spielgeräte oder durch das Verhalten anderer Besucher entstehen.
5.3 Eine Haftung für verloren gegangene oder beschädigte persönliche Gegenstände (z. B. Kleidung, Handys, Spielzeuge) wird nicht übernommen.
5.4 Für Unfälle, die durch Missachtung der Spielregeln oder durch fahrlässiges Verhalten der Besucher entstehen, wird keine Haftung übernommen.
5.5 Im Falle von vorsätzlicher Beschädigung der Spielgeräte oder Einrichtungen haftet der Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigter für den entstandenen Schaden.
6.1 Besucher mit ansteckenden Krankheiten (z. B. Grippe, Magen-Darm-Infektionen) dürfen den Spielplatz nicht betreten.
6.2 Das Eifeler-Spieleland behält sich das Recht vor, Besucher mit offensichtlichen Krankheitssymptomen den Zutritt zu verweigern oder des Spielplatzes zu verweisen.
6.3 In besonderen Situationen (z. B. Pandemien) können zusätzliche Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden. Diese sind von allen Besuchern und Begleitpersonen einzuhalten.
7.1 Reservierungen für Kindergeburtstage, Gruppenveranstaltungen oder Sonderbuchungen müssen im Voraus erfolgen angefragt werden und es muss eine Bestätigung seitens Betreiber vorliegen. Mündliche Absprachen sind nichtig.
7.2 Das Mitbringen eigener Kuchen oder Speisen bei Geburtstagsfeiern ist nur nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsleitung erlaubt.
7.3 Der Kunde verpflichtet sich am Veranstaltungstag, die Anzahl der teilnehmenden Kinder und Begleitpersonen korrekt anzugeben.
8.1 Das Personal des Eifeler-Spielelands ist berechtigt, Besucher bei grobem Fehlverhalten oder Verstößen gegen die AGB des Spielplatzes zu verweisen.
8.2 In Fällen von Diebstahl, mutwilliger Zerstörung oder Gewaltanwendung wird Strafanzeige erstattet.
8.3 Eine Rückerstattung des Eintrittspreises bei einem Verweis vom Gelände erfolgt nicht.
9.1 Personenbezogene Daten, die im Rahmen von Reservierungen oder Buchungen erhoben werden, werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrags genutzt.
9.2 Es erfolgt keine Weitergabe von Kundendaten an Dritte, es sei denn, dies ist zur Vertragsabwicklung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
9.3 Weitere Details zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Eifeler-Spielelands einsehbar.
10.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz des Eifeler-Spielelands.
Stand: März 2025